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Experte
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Photovoltaikanlagen und die Steuer: Ohne Betriebsaufspaltung keine Gewerbesteuer
Wie zuvor schon gezeigt, kann die sachliche Verflechtung einer Betriebsaufspaltung nicht gelöst werden. Daher bleibt zur Abwendung der Gewerbesteuer aus der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage nur noch die Verhinderung der personellen Verflechtung. Hier die Vorteile und auch etwaige Nachteile.
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