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Photovoltaikanlagen und die Steuer: Gemeinschaftliche Stromerzeuger in der Gewerbesteuer
Der Stromerzeuger mittels eigener Photovoltaikanlage ist ohne Zweifel bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb einzuordnen. In der Regel stellt dies auch kein größeres Problem dar, da die durch die Photovoltaikanlage erzielten Gewinne bei der Gewerbesteuer den Freibetrag nicht überschreiten. Problematisch könnte es jedoch werden, wenn die Photovoltaikanlage auf einem Gebäude betrieben wird, dass im Eigentum von mehreren Personen steht, also quasi gemeinschaftliche Stromerzeuger mittels Photovoltaikanlagen vorhanden sind.
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