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Experte
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Mietvertrag mit Angehörigen: Gesamtwürdigung entscheidet
Aufgrund der Möglichkeit, dass bei einem Mietvertrag mit Angehörigen der bei Fremden vorhandene Interessengegensatz fehlt, wird an den Vertrag eine erhöhte Anforderung gestellt: Der Mietvertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen sein und das Mietverhältnis muss ernsthaft vereinbart und entsprechend auch umgesetzt werden.
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