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Immobilienkauf rückgängig machen: Keine Steuern?
Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Dies entschied bereits höchstrichterlich der Bundesfinanzhof (Az: IX R 47/04).
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