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Handwerkerleistungen in der Steuererklärung
Steuererklärung: Wir hatten an dieser Stelle schon darüber gesprochen, das dem Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren zur Verdoppelung des maximalen Abzugsbetrages für Handwerkerleistungen von 600 ? auf 1.200 ? ein Fehler unterlaufen ist.
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