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Experte
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Handwerkerleistungen: Abkürzungen in Steuererklärung reduzieren Einkommensteuer
20% der Handwerkerleistungen können unstrittig bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 ? im Jahr die Einkommensteuer ermäßigen. Ein neues Urteil des sächsischen Finanzgerichtes klärt nun einen weiteren, für die Praxis sicherlich nicht uninteressanten Fall.
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