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Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Grundstückshandel bei Notverkäufen (Teil 2)
Obwohl der Verkauf der Immobilien nicht geplant war, sondern aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus erfolgten, wollten die Finanzbeamten neben der Einkommensteuer auch noch die Gewerbesteuer kassieren. Sie werteten die Verkäufe als gewerblichen Grundstückshandel.
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