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Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel (Teil 1)
Regelmäßig nimmt das Finanzamt bereits einen gewerblichen Grundstückshandel sowie mit dem einhergehend auch die Belastung der Verkaufsgewinne mit Gewerbesteuer an, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft bzw. hergestellt und veräußert werden.
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