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Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungsmehraufwand in der Steuerklärung (Teil 1)
Für den Verpflegungsmehraufwand hat der Gesetzgeber Pauschalen geschaffen. Bei einer 24 stündigen Abwesenheit kann man 24 ? ansetzen, bei mindestens 14 Stunden gibt es 12 ? und bei mindestens 8 Stunden können 6 ? Werbungskosten in der Steuerklärung angesetzt werden.
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