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Behandlung des Disagios bei der Immobilienfinanzierung als Werbungskosten?
Die Behandlung des Disagios (auch Damnum genannt) ist bei der Immobilienfinanzierung - sprich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich kommt sowohl der Sofortabzug als Werbungskosten in Frage wie die Verteilung auf den Zinsabschreibungszeitraum.
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