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Auslandsimmobilien in Erbschafts- und Schenkungsteuer: Besteuerungsabkommen
Bei Auslandsimmobilien ist das Risiko hoch, direkt von zwei Staaten aufgrund einer Schenkung oder Erbschaft zur Kasse gebeten zu werden. Der Wohnsitzstaat will sich in der Besteuerung nicht auf das Vermögen beschränken, welches sich im eigenen Land befindet. Auf der anderen Seite will sich der Belegenheitsstaat nicht die Besteuerungschance für eine auf seinem Gebiet befindlichen Immobilie entgehen lassen, nur weil der Eigentümer nicht in seinem Staat ansässig ist.
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