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Arbeitszimmer in der Steuererklärung
Erst im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd in der Steuererklärung zum Einsatz kommen müssen, wenn ein anderer Arbeitsplatz für diese Tätigkeit nicht vorhanden ist. Dennoch sind zahlreiche Streitfragen offen. Wie können Sie beispielsweise das Arbeitszimmer steuermindernd ansetzten, wenn die Tätigkeit erst in einem folgenden Jahr beginnt?
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