Wenn Sie von Zuhause aus in Heimarbeit tätig sind, werden gegebenenfalls auch Beiträge für die Sozialversicherung von Ihrem Auftraggeber fällig. Dies ist der Fall, wenn Sie nicht als selbstständiger Subunternehmer in Heimarbeit handeln, sondern als weisungsgebundener bzw. schutzbedürftiger abhängiger Arbeitnehmer gelten.
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