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Steuern: Wann Freiberufler ihre Gewerbesteuerfreiheit aufs Spiel setzen
Die Überlassung von Praxiseinrichtungen an freie Mitarbeiter und die Übernahme der Abrechnung unterliegen der Umsatz- und Gewerbesteuer, wenn die üblichen Freibeträge überschritten werden. Denn diese Leistungen gelten als nicht heilberuflich.
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