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Freiberufler: Wann Gewerbesteuer anfallen kann
Wer als Freiberufler tätig ist, kann nicht davon ausgehen, dass grundsätzlich alle seine Tätigkeiten gewerbesteuerfrei sind. Üben Sie auch gewerbliche Tätigkeiten aus (Beispiel: EDV-Berater, der auch Software verkauft), müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Einkünfte insgesamt als gewerblich eingestuft werden. Wichtig ist, dass die Haupttätigkeit charakteristisch für einen freien Beruf ist (FG Münster, 22.11.2005, Aktenzeichen: 13 K 3370/00 G,F).
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