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Gründungszuschuss jetzt verlängern
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die bisherigen Fördermittel für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit - Ich-AG und Überbrückungsgeld - zum Gründungszuschuss zusammengelegt. Die Grundförderung wird über neun Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Die ersten Förderungen nach dem neuen Konzept laufen jetzt aus. Grund genug, sich mit dem Gründungszuschuss zu beschäftigen. Vielleicht stellt sich bei einem Gespräch mit der Arbeitsagentur ja heraus, dass Sie noch länger einen Anspruch auf Gründungszuschuss haben.
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