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Kapitalerhöhung per Sacheinlage
Wenn Sie eine Kapitalerhöhung für Ihre Familien-GmbH vornehmen, können Sie die Stammeinlage als Sacheinlage statt als Barbetrag einbringen. Aber Vorsicht: Sie müssen dann den Wert der Sacheinlage nachweisen - in der Regel durch ein Wertgutachten. Das ist relativ aufwändig und teuer.
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