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Änderung bei Kleinunternehmerregelung - das sollten Sie jetzt beachten
Die verbesserte Kleinunternehmerregelung ist auch für Vereine interessant. Der bisherige Grenzwert von 16.620 Euro wurde auf 17.500 Euro erhöht. Und das rückwirkend zum 01.01.2003. Unternehmer, aber auch Vereine, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft.
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