Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Unzulässige Ablösung eines Gesellschafterdarlehens: Für Wertverlust von übertragenen Gegenständen haften Sie nicht
Bei der Rückzahlung von Gesellschafter-Darlehen lauern besondere Gefahren für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer: Erfolgt die Zahlung aus dem Stammkapital, müssen Sie diese der GmbH zurückerstatten. Aber zumindest für Fälle, in denen Sie statt eines Barbetrags Sachwerte wie Beiteiligungen, Waren und Wertpapiere erhalten haben, mindert ein aktuelles Urteil Ihr persönliches Risiko.
Ganzen Artikel anzeigen