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Studienkosten für ein Erststudium von der Steuer absetzen
Die Zeitschrift Finanztest weist in ihrer Dezember-Ausgabe 2010 darauf hin, dass sich Studienkosten für ein Erststudium vielleicht schon bald von der Steuer absetzen lassen. Bekommt eine klagende Exstudentin vor dem Bundesfinanzhof Recht, würden Tausende Studenten von einer solchen Entscheidung profitieren.
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immer wieder diese mangehafte Recherche...
Im Falle, dass Studienkosten als Werbungskosten angerechnet werden, kann man 7 Jahre rückwirkend abgeben. Da man in diesem Falle verpflichtet gewesen wäre, eine Steuererklärung abzugeben greift folgendes:
"Bei Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist danach eine Abgabe der Steuererklärung bis zu 7 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr möglich (§§169, 170 Abs.2 Nr.1 AO)"
In diesem Falle mit den Studiengebühren greift dies - hab mir darüber selbst schon mehrere tausend Euro für die Jahre 2002 und 2003 zurückgeholt und das erst in 2009. Für den Zeitraum danach habe ich offene Einspruchsverfahren laufen...
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Soweit ich weiß wurde diese Lücke inzwischen von unser geliebten Regierung FDP + CDU geschloßen...
Die haben das in einen Schnellverfahren letztes Jahr durchgerückt...
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,794644,00.html
Ja unsere Regierung ist immer sehr studentenfreundlich