Der kostenlose experto.de-Newsletter
• Expertentipps kostenlos per E-Mail!
• Gratis-PDF-Downloads zu aktuellen Themen!
• Regelmäßig neue Selbsttests und Checklisten!
Experte
Beiträge:
21
Registriert seit:
10.03.2011
Warum können die Kosten für ein Erststudium nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden? Dies soll nun endgültig der Bundesfinanzhof klären. Ein entsprechendes Verfahren ist unter dem Aktenzeichen VI R15/11 anhängig.
Ganzen Artikel anzeigen