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Wer bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?
Grundsätzlich bekommt bei getrennt lebenden Eltern das Elternteil das Kindergeld, welches das Kind dauerhaft in seinen Haushalt aufgenommen hat. Wie sieht es aber aus, wenn sich das Kind einige Wochen beim andern Elternteil aufhält. Wechselt dann der Anspruch auf das Kindergeld?
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Weitere Frage zu diesem Thema:
getrennt lebende Eltern, beide erziehungsberechtigt, Besuchsrecht geregelt-aller zwei Wochen ein Wochenende beim anderen Elternteil, Kindergeld hälftig. Seit ca 6 Monaten besteht kein Kontakt und kein Besuch beim anderen Elternteil mehr. Frage: Wem steht das ganze Kindergeld zu, was muß gemacht werden, um diesen Anspruch durchzusetzen.
Über eine klare Aussage würde ich mich freuen.
Gruß Pharao
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Wie im Artikel Wer bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern? beschrieben, wechselt der Kindergeldanspruch nicht, wenn sich das Kind kurzzeitig (einige Wochen) beim anderen Elternteil aufhält.
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Ähnlicher Fall: getrennt lebende Eltern, beide erziehungsberechtigt, ein Kind lebt bei Mutter, ein Kind beim Vater, zweites Kind wechselt dann vom Vater auch zur Mutter (27.Mai 2011) in Abstimmung mit JA zum Probewohnen. Kind wird zum 05 Juli umgemeldet. Bestätigungsschreiben des JA über Kindesaufenthaltes seit 27.Mai.2011 bei der Mutter geht an Familienkasse. Familienkasse überweist Kindergeld für Juni und Juli noch an Vater, erst ab August an Mutter. Vater gibt Kindergeld nicht an Mutter. Familienkasse will sich nicht weiter kümmern, da Kind erst ab 05.Juli bei Mutter gemeldet ist. Muss die Familienkasse sich kümmern oder muss Mutter Anwalt einschalten?? Hoffe auf kurzfristige Antwort.
Vielen vielen Dank im Voraus,
Ron