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Ein zweiter betrieblicher PKW? So geht's besser!
Bei einem zweiten PKW für die ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung kann sich das Finanzamt erstmal querstellen. Wie? Indem man Ihnen den Investitionsabzugsbetrag (und damit den Betriebsausgabenabzug) verwehrt.
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