Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Selbstständige: Verbesserter Pfändungsschutz
Der verbesserte Pfändungsschutz durch das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes" gilt für alle Arten von Einkünften, folglich auch für solche aus selbstständiger Tätigkeit. Damit können Selbstständige wie Arbeitnehmer in Zukunft ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen.
Ganzen Artikel anzeigen
P-Konto in der Praxis
Da das Gesetz zum P-Konto nun seit einem Monat in Kraft ist, zeigt sich, dass einige Banken die Umwandlung des bisherigen Girokontos zum Anlass nehmen, die Kontogebühren zu erhöhen und/oder Konditionen zu verschlechtern. Meines Erachtens besteht in diesem Punkt Nachbesserungsbedarf, da Bankkunden, die sich diesen Schritt überlegen in der Regel nicht in der Lage sind noch zusätzliche Kosten zu tragen.
Beiträge:
6
Registriert seit:
13.11.2010
Der Anlass ist folgender: Die ganzen Gebühren werden einfach kurzerhand erhöht.