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Investitionszulagengesetz: Sichern Sie sich höhere Fördergelder für 2004
Das Investitionszulagengesetz regelt die finanzielle Förderung in den neuen Bundesländern. Das Gesetz für die Jahre 2005 und 2006 ist zwischenzeitlich verkündet worden. – Förderung des Mittelstands: Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 werden insbesondere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen gefördert. Begünstigt ist die Anschaffung bzw. Herstellung von abnutzbaren neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Gebäudeneubauten.
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