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Ehrenvorsitzender
Nach jahrenlanger Zeit als Vorsitzender des Vereins habe ich den Vorsitz aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt.Danach erhielt ich vom Vorstand die Verleihung einer Urkunde als Ehrenvorsitzender. Welche Rechte und Pflichte habe ich
jetzt noch im Verein?
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Hallo ffmann,
das "Amt" des Ehrenvorsitzenden ist eine Auszeichnung gegenüber der Person und der erbrachten Leistung.
In der Regel ist mit dem Ehrenvorsitz keine weitere Funktion verbunden.
Es gibt vereinsinterne Regelungen, die Entbindung von der Beitragszahlung oder den Vorsitz des Ältestenrates o.ä. dies sollte aber irgendwo beschrieben sein (Satzung, Protokolle).
Ansonsten haben Sie (nur noch) alle Rechte und Pflichten eines normalen Mitgliedes.
Gruss
Stefan Wiechert