Experte
Beiträge:
701
Registriert seit:
18.08.2010
Wertminderung von Aktien durch Kursverluste steuerlich geltend machen
Die Finanzverwaltung erkennt jetzt auch Kursverluste bei Aktien als dauernde Wertminderung an. Voraussetzung für eine Abschreibung von Aktien ist aber ein Kursverfall von mehr als 40 Prozent oder ein Kursrückgang gegenüber der Anschaffungskosten an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen um mehr als 25 %.
Ganzen Artikel anzeigen