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Verzögerungsgeld nach § 146 AO
Das Verzögerungsgeld nach § 146 AO ist ein neues Druckmittel der Finanzverwaltung. Wird es festgesetzt, kostet es zwischen 2.500 und 250.000 Euro. Insbesondere bei Betriebsprüfungen wird es daher gerne angedroht, wenn Steuerpflichtige ihren Pflichten nicht zeitnah nachkommen.
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