Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach HGB und IFRS
Sehr geehrter Herr Konetzny,
Sie schreiben in Ihrem Beitrag, eine Archivrückstellung sei nach HGB nicht abzuzinsen. Das soll sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchstabe e S. 2 EStG ergeben. Danach sei für die Abzinsung einer Sachleistungsverpflichtung der Zeitraum von der erstmaligen Bildung der Rückstellung bis zum Beginn der Erfüllung maßgebend.
Sie berufen sich auf eine steuerrechtliche Norm. Diese ist für die Bilanzierung in der Handelsbilanz unbeachtlich. Einschlägig ist insoweit § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ist in der Frage der Abzinsung in der Handelsbilanz auf die Restlaufzeit der Verpflichtung abzustellen. Sie ist länger als ein Jahr. Damit besteht Abzinsungspflicht.
Vielleicht lassen Sie mich wissen, wie Sie zu dieser Entgegnung stehen.
Besten Dank und freundliche Grüße
Gast