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Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag auch bei privat genutztem Firmen-Pkw
Ein Investitionsabzugsbetrag darf nach einem BFH-Beschluss auch geltend gemacht werden, wenn der private Nutzungsanteil des bereits vorhandenen PKW unter Anwendung der sogenannten 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt wurde.
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