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Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Passive latente Steuern (Teil 3)
Eine latente Steuerschuld, d. h. eine passive latente Steuer, ist gemäß IAS 12 zu bilanzieren, wenn zwischen IFRS- und Steuerbilanz temporäre Differenzen bestehen. Bei der Ermittlung latenter Steuern ist von einer Einzeldifferenzenbetrachtung auszugehen, d. h. der Gesamtbetrag latenter Steuern wird über die einzelnen für die Steuerabgrenzung ursächlichen Sachverhalte und Geschäftsvorfälle ermittelt.
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