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Körperschaftsteuerguthaben
Eine GmbH, die zum 31.12.2009 aufgelöst worden ist und im HR gelöscht worden ist,
weist in der Schlußbilanz ein Körperschaftsteuerguthaben aus, das lt. KStG in Raten
zurückzuzahlen ist.
Diese Guthaben hat die GmbH in 2009 an einen Gläubiger abgetreten.
Die Finanzbehörde beharrt auf Auszahlung wie gesetzlich vorgeschrieben in Raten.
Meine Frage : Gibt es eine Möglichkeit, das ausstehende Guthaben in einer Summe auszahlen zu lassen ?