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Experte
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Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die handelsrechtliche Untergrenze für Herstellungskosten an steuerliche Regelungen angeglichen. Bei Anwendung des BilMoG enthalten die handelsrechtlichen Herstellungskosten neben den Einzelkosten auch die fertigungsbezogenen variablen Gemeinkosten.
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