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Urlaubsanspruch bei doppelter Arbeitszeit ?
Hallo,
ich bin des öfteren im Jahr auf Messen unterwegs. Hierzu bin ich von ca. 7:00 Uhr morgens bis mind. 19:00 Uhr Abends ausser Haus, meistens sogar über mehrere Tage.
Offiziell habe ich einen 6 Stunden Tag . Jetzt habe ich unsere Geschäftsleitung darauf angesprochen, dass ich bitte für einen Tag Messe, einen Tag Urlaub möchte, weil ich mehr als das doppelte an Stunden unterwegs bin.
das wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass dies nicht so üblich wäre und in meinem Vertrag steht, dass Überstunden mit dem Gehalt usw abgegolten sind (das übliche wie in den meisten Verträgen). ich möchte ja auch kein Geld, sondern Freizeit...
Ich kann das bei 1-2 Stunden noch nachvollziehen, aber nicht, wenn man weit aus mehr leistet.
Bitte wer kann mir helfen und gibt es hierzu ein Gesetz?
Vielen Dank und beste Grüße
Gundy
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Liebe(r) Gundy,
Also, soweit ich informiert bin, gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch in Höhe von 20 Werktagen bei einer 5-Tage Woche. Tariflich sozusagen gibt es einige meistens große Konzerne, die bis zu 30 Urlaubstage gewähren. Überstunden in Freizeit umzuwandeln ist meiner Meinung nach wirklich nur möglich, wenn der Chef damit einverstanden ist. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden grundsätzlich nur "bezahlt" werden, dann müssen Sie dies, so denke ich leider akzeptieren.
Steuerrechtlich können Sie "Verpflegungsmehraufwendungen" geltend machen bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit 6 € pro Tag, bei mindestens 14 Std 12 €, bei mindestens 24 Std 24 €.
Wenigstens ein kleiner Trost.
Herzliche Grüße
Helga Peller
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Ich habe zur Thematik auf www.abrufkredite-vergleich.de ein paar gute Infos finden können.
Dort einfach in der passenden Rubrik nachschauen. Aber ist auch wirklich sehr kompliziert das Ganze.