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Steuervorteile durch geringwertige Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen Sie nach Paragraf 7 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter haben Sie ein Wahlrecht.
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