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So verhindern Sie die Buchführungspflicht
Die meisten kleinen Unternehmen ermitteln ihren Gewinn für das Finanzamt mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die ist deutlich einfacher zu erstellen als eine Bilanz mit Gewinn- und Verlust-Rechnung. Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen und nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen sind, dürfen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung so lange erstellen, wie Sie bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
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