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Investitionszulage auch für Kabel und Zubehör der EDV-Anlage
In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 3.5.2005, Az: 2 K 2194/02 (Nichtzulassungbeschwerde eingelegt, BFH, Az. III B 103/05), entschied das Gericht, dass Sie auch für die nachfolgenden Wirtschaftsgüter die Investitionszulage erhalten können.
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