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'Geringwertige Wirtschaftsgüter' - Abschreibung mit Tücken
Dass Anschaffungen, die netto nicht mehr als 410 ? gekostet haben, so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter sind und somit im Grundsatz sofort abgeschrieben werden dürfen, wissen Sie natürlich. Leider wird diese Möglichkeit im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 entfallen. Doch für 2007 geht die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter noch. Voraussetzung: Der einzelne Gegenstand muss für sich selbstständig nutzbar sein.
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