Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
Fiskus akzeptiert Gewinnabführungsvertrag
Ein Gewinnabführungsvertrag verpflichtet z.B. das Tochterunternehmen, den gesamten Gewinn an die „Mutter" als beherrschende Gesellschaft abzuführen. Die wiederum muss, so eine andere Klausel im Gewinnabführungsvertrag, etwaige Verluste ausgleichen. Was ist aber, wenn der Verlustausgleich nicht erfolgt und die „Tochter" auch keine Zinsen berechnet? Kippt dann das gesamte Steuermodell, so dass die „Tochter" die Gewinne selbst versteuern muss? Lesen Sie, was das Bundesfinanzministerium zum Thema Gewinnabführungsvertrag zu sagen hat.
Ganzen Artikel anzeigen