Beiträge:
2
Registriert seit:
15.07.2011
Wichtige Frage: Wann endet mein Ausbildungsverhältnis eigentlich genau?
Hallo - kann mir jemand ganz schnell diese wichtige Frage beantworten ?
am Dienstag, 12.07.2011 habe ich mit dem Kolloqium meine Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin beendet. Das Zeugnis erhalte ich am Montag, dem 18.07.2011. In meinem Dienstvertrag, den ich zu Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben habe steht, dass ich „…. ab dem 01.08.2010 befristet bis zum 31.07.2011 als Heilerziehungspflegerin im Anerkennungsjahr bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von z. Zt. 38,5 Std. wöchentlich eingestellt bin". Ich aber habe gelesen dass tarifrechtlich das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschluss (BAG, Az. 3 AZR 427/09 § 21 Abs. 2 BBIG) endet.
Eine Antwort auf diese Frage ist sehr wichtig, weil ich im Dienstplan bis zum 31.07. voll eingesetzt bin und mein Arbeitgeber auch darauf besteht, dass ich bis zu diesem Tag zur Verfügung stehen muss. Urlaubsanspruch habe ich nicht mehr, ich musste aus betrieblichen Gründen meinen sämtlichen Urlaub gestückelt bis zum 30.06. nehmen.
Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße
JennyR
Experte
Beiträge:
415
Registriert seit:
18.08.2010
Hallo Frau R.,
ich habe schon auf Ihre E-Mail geantwortet, aber die kam zurück (falsche Adresse?). Gut, dass Sie Ihr Problem hier noch posten ![]()
Meine Antwort:
Wenn es sich bei Ihrer Ausbildung um ein Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, ist die Sache eindeutig:
Dort steht nämlich in § 21 Abs. 2: „Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.“ Sie haben das also vollkommen richtig recherchiert.
Wenn Ihnen also am Dienstag ihr Prüfungsergebnis mitgeteilt wurde, dann sind Sie nicht mehr in Ausbildung. Sollten Sie trotzdem noch arbeiten, dann wurde quasi ein Arbeitsvertrag nach der Ausbildung (durch schlüssiges Handeln der Beteiligten) abgeschlossen, der entsprechend zu bezahlen wäre.
Was ich aber nicht verstehe, ist Ihre Formulierung:
„In meinem Dienstvertrag, den ich zu Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben habe steht, dass ich ??. ab dem 01.08.2010 befristet bis zum 31.07.2011 als Heilerziehungspflegerin im Anerkennungsjahr bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von z. Zt. 38,5 Std. wöchentlich eingestellt bin".“
Ich kenne mich mit Ihrem Beruf nicht aus – daher meine Frage: Sind Sie als Heilerziehungspflegerin im Anerkennungsjahr noch Auszubildende gewesen?
Beiträge:
2
Registriert seit:
15.07.2011
Sehr geehrter Herr Glania,
danke für die schnelle Rückmeldung. Also, ich habe die Ausbildung zur Heilerziehungpflegerin am Börde-Berufskolleg in Soest absolviert, d. h. zunächst 2 Jahre schulisch mit jeweils mehrwöchigen Praktika. Das 3. Ausbildungsjahr ist das sogenannte Anerkennungsjahr, d. h. es beginnt nach der schriftlichen Prüfung in einem Praxisbetrieb und wird von den Lehrern nur noch begleitet. Während dieses Anerkennungsjahres wird man/wurde ich also dann befristet bis zum 31.07.2011 "eingestellt", weil ja zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Dienstvertrages ein genaues Datum wann das "Kolloquium" stattfindet, nicht bekannt ist (Das Kolloquium ist dann die "praktische Abschlussprüfung"). Es wird auch eine Praktikantenvergütung gem. Ordnung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (PraktO). Die Zahlbarmachung der Praktikantenvergütung erfolgt gem. Anmerkung 2 zu § 21 a (1) AVR DW-EKD.
Man ist/Ich war auf jeden Fall dann noch "Auszubildende" d.h. richtig wäre "Praktikantin im Anerkennungsjahr".
Wäre schön, wenn sie sich noch einmal melden.
Danke und liebe Grüße
Jennifer Rößler
Experte
Beiträge:
415
Registriert seit:
18.08.2010
Hallo noch mal!
Es ist ganz wichtig, ob Sie zuletzt Auszubildende waren und eine anerkannte Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes abgeschlossen und bestanden haben. Dann wären Sie nämlich mit der Verkündung des Prüfungsergebnisses vertragslos - mit den von mir beschriebenen Rechtsfolgen.
Wenn Sie aber einen Praktikantenvertrag haben, dann gilt der bis zu dem im Vertrag ausgewiesenen Zeitpunkt. Hier scheint mir der Knackpunkt zu liegen. Bitte prüfen Sie zuerst diese Frage (bei der ich auch keine sichere Antwort weiß), um dann die richtige Folgerung zu ziehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!