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Krankmeldung früher einfordern
Die offizielle Krankmeldung - die ärztliche Bescheinigung - müssen Azubis erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen vorlegen. Diese Frist kann allerdings auch verkürzt werden, was denen zu Gute kommt, deren Auszubildende häufiger zwei bis drei Tage versäumen, ohne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
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