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Jugendarbeitsschutz in der Ausbildung: Arbeitszeiten (Teil 3)
Der Jugendarbeitsschutz bringt klare Einschränkungen bei Arbeitszeiten für Jugendliche in der Ausbildung. Das gilt für die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit. Aber auch in Sachen Berufsschule müssen Sie die Stunden anders anrechnen als bei volljährigen Auszubildenden.
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