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Freistellung für Berufsschule, Prüfungen und Co.
Ihre Verpflichtung zur Freistellung gilt nicht nur für die Berufsschule, sondern umfasst noch ein paar Tage mehr. Zudem ist zu beachten, dass die Vergütung unverändert weiter zu zahlen ist - obwohl der Azubi dann nicht Betrieb arbeitet.
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