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Der Ausbildungsplatz ist kein Minijob
Auch bei einer geringen Vergütung für einen Ausbildungsplatz gilt für ihn nicht die Minijob-Regeln. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel unterliegen Auszubildende unabhängig vom Verdienst generell der normalen Sozialversicherungspflicht.
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