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Wettbewerbsverbot im Arbeitszeugnis
Wettbewerbsabrede oder Wettbewerbsverbot heißt, dass ein Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zu seinem Arbeitgeber nicht als Konkurrent im gleichen Geschäftsfeld auftreten darf. Nebenbeschäftigungen müssen vom Arbeitgeber grundsätzlich genehmigt sein, sie werden üblicherweise bereits im Arbeitsvertrag geregelt. Als Grundlage dienen hier im HGB die §§ 74 ff.
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