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Wenn ein Mitarbeiter überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis wünscht
Wer eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis wünscht, muss den Nachweis dafür erbringen (LAG Mainz Urteil vom 31.08.2009 Az.: 10 Sa 183/09). Werden einem Mitarbeiter im Arbeitszeugnis sehr gute Leistungen bescheinigt, zieht das nicht automatisch auch eine sehr gute Verhaltensbeurteilung nach sich. Arbeitsleistungen und Sozialverhalten können und sollten unabhängig von einander differenziert beurteilt werden. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass auch sein Verhalten überdurchschnittlich war.
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