Experte
Beiträge:
46
Registriert seit:
08.05.2009
Ausbildungszeugnis: Was Sie nicht schreiben dürfen (Teil 4)
Da ein Ausbildungszeugnis wie ein Arbeitszeugnis behandelt werden muss, gelten auch die gleichen Rechtsgrundsätze für den Zeugnisinhalt wie für ein Arbeitszeugnis. Es gibt Themen, die Sie aber nie erwähnen dürfen, nur mit Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch, oder die Sie erwähnen müssen bzw. dürfen.
Ganzen Artikel anzeigen