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21.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Ausbildung in der Bundesverwaltung absolviert. Aufgrund von Krankheit habe ich die mündliche Prüfung vor den schriftlichen (ca. 6 Monate später) gemacht.
Leider konnte ich bis jetzt im Internet nichts genaues zu diesem Thema finden.
In § 21 II BBiG steht, dass mit Bekanntgabe durch den Prüfungsausschuss die Ausbildung beendet ist. Wie sieht es jedoch aus, wenn man mir (wie in meinem Fall) die Bescheinigung eingescannt per Email zu geschickt hat, mit Datum 11.01.10 als bestanden. Ich weiß leider nicht mehr an welchem Tag mir die Email geschickt wurde, ob am 11.,12. oder 13.01.10. Ist der Tag der Email oder das Datum auf der Bescheinigung ausschlaggebend für die Beendigung meiner Ausbildung (als Bekanntgabe anzusehen)?
Ich hab anschließend einen befristeten Vertrag ab 13.01.10 unterschrieben. Durch ein Telefonat mit dem Arbeitsamt (Meldepflicht) wurde ich verunsichert, wann ich nun endgültig ausgelernt habe. In dem internen Schreiben zu meinem befristeten Vertrag stand, dass ich mit Ablauf des 12.01.10 mein Ausbildungsverhältnis beendet habe. Auf meinen sämtlichen Zeugnissen steht jedoch der 11.01.10.
Daher stellt sich mir nun die Frage, ob ich ggf. durch Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag habe?
Ferner möchte ich wissen, welches Datum ich nun beim Arbeitsamt sowie im Lebenlauf als Ende der Ausbildung angeben muss.
Mit freundlichen Grüßen
C.P.