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Betriebliche Übung: Aufgabe reicht nicht mehr
Das BAG hat es für Arbeitgeber schwerer gemacht, sich von einer einmal eingeführten betrieblichen Übung wieder zu lösen. Dazu war eine Änderung der Rechtsprechung des BAG nötig (BAG, Urteil vom 18.03.2009, Az: 10 AZR 281/0
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