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Befristetes Arbeitsverhältnis: Nie nachträglich vereinbaren
Wenn Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbaren wollen, kommt es häufig auf den genauen Zeitablauf an. Hierauf hat das Arbeitsgericht Iserlohn mit Urteil vom 19.05.2009, Aktenzeichen 5 Ca 1806/08, hingewiesen.
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